Privater Rauchmelder
B/BMA Privater Rauchmelder in Reihenhaus
In einem noch unbewohnten Haus ertönte in den Abendstunden das Signal eines Rauchwarnmelders. Beim Blick in die Fenster konnte offensichtlich kein Brand wahrgenommen werden. Da der Hauseigentümer nicht anwesend war, verschaffte man sich nach Rücksprache mit der Polizei Zutritt über ein gekipptes Fenster welches mit der Drehleiter im 2. Obergeschoss erreicht wurde. Im Inneren des Gebäudes konnte, wie bereits von außen festgestellt, keine Brandaktivität wahrgenommen werden. Den inzwischen eingetroffenen Besitzern konnte ihr Eigenheim schließlich unversehrt übergeben werden.